TKoenigs design agency

WE DESIGN YOUR IDEAS.

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND VERTRAGLICHE BEDINGUNGEN FÜR
ERSTELLUNGSLEISTUNGEN
1 Zusammenarbeit
1.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem
vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich
gegenseitig.
1.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht
eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen TKoenigs Design
Agency unverzüglich mitzuteilen.
1.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner, die die Durchführung des
Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
1.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen.
Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren
Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und
entgegenzunehmen.
1.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse
bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen
zu können.
2 Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Kunde unterstützt TKoenigs design agency bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten
Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen,
Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies
erfordern. Der Kunde wird TKoenigs design agency hinsichtlich der von TKoenigs design agency zu erbringenden
Leistungen eingehend instruieren.
2.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des
Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.
2.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, TKoenigs design agency im Rahmen der Vertragsdurchführung
(Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese TKoenigs design agency
umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung
zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format
erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass
TKoenigs design agency die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
2.4 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
3 Beteiligung Dritter
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von
TKoenigs design agency tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. TKoenigs
design agency hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn TKoenigs design agency aufgrund 2
des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz
oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
4 Termine
4.1 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von TKoenigs design agency nur durch den
Ansprechpartner zugesagt werden.
4.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im
Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen,
Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat TKoenigs design agency nicht zu
vertreten und berechtigen TKoenigs design agency, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die
Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. TKoenigs design agency
wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
5 Leistungsänderungen
5.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von TKoenigs design agency zu erbringenden
Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber TKoenigs design agency
äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei
Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt
werden können, kann TKoenigs design agency von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.
5.2 TKoenigs design agency prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere
hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt TKoenigs design agency,
dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden
können, so teilt TKoenigs design agency dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der
Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst
unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung,
führt TKoenigs design agency die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt,
seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.
5.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird TKoenigs design agency dem Kunden die Auswirkungen
des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder
einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der
Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
5.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des
Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem
Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
5.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund,
so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer
Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden
ist.
5.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer
der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer
der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich 3
verschoben. TKoenigs design agency wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
5.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen
insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und
etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden nach der üblichen Vergütung von TKoenigs design
agency berechnet.
5.8 TKoenigs design agency ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern
oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der
Interessen von TKoenigs design agency für den Kunden zumutbar ist.
6 Vergütung
6.1 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen
und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden
nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz von TKoenigs design agency mehr als 50 Km beträgt. Die
reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand
direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann TKoenigs design agency eine Handling Fee in Höhe von
250 € erheben.
6.2 Die Vergütung von TKoenigs design agency erfolgt grundsätzlich nach vereinbarten Zahlungszielen
oder nach gesondert vereinbartem Zeitaufwand, der wöchentlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich
für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von TKoenigs design
agency , soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. TKoenigs design agency ist berechtigt, die den
Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern
oder zu ergänzen. Von TKoenigs design agency erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind
unverbindlich.
6.3 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von TKoenigs design
agency getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten
durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die
von TKoenigs design agency für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
6.4 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7 Rechte
7.1 TKoenigs design agency gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich
und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software
Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.
7.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem
Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder
sonst wie zu verwerten.
7.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur
widerruflich gestattet. TKoenigs design agency kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren
Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
8 Schutzrechtsverletzungen4
8.1 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf TKoenigs design agency – unbeschadet etwaiger
Schadenersatzansprüche des Kunden – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der
betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter
Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt
oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
9 Rücktritt
Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden
Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn TKoenigs design agency diese Pflichtverletzung zu vertreten
hat.
10 Haftung
10.1 TKoenigs design agency haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet
TKoenigs design agency nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des
vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall
ist die Haftung begrenzt auf die vereinbarte Vergütung.
10.3 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet TKoenigs design agency insoweit nicht, als
der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und
dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt
werden können.
10.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von TKoenigs design
agency.
11 Abwerbungsverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen
Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von TKoenigs design agency abzuwerben oder ohne
Zustimmung von TKoenigs design agency anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung
verpflichtet sich der Kunde, eine von TKoenigs design agency der Höhe nach festzusetzende und im
Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
12 Geheimhaltung, Presseerklärung
12.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen
dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht
werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem
Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses
hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
12.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages
und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.5
12.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
12.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie
Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie
herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen
geltend machen kann.
12.5 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind
nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per e-mail – zulässig.
13 Schlichtung
13.1 Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit
diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den
Ansprechpartnern herbeizuführen.
13.2 Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein
Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines
Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der
anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat.
13.3 Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen werden die Parteien eine Schlichtungsstelle anrufen
mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit nach dessen Schlichtungsordnung ganz oder teilweise,
vorläufig oder endgültig zu bereinigen.
13.4 Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der
Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen
Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung.
13.5 Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden Erörterung zwischen den
Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und
gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer angemessenen
Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.
14 Sonstiges
14.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen
Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a
HGB bleibt hiervon unberührt.
14.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen
Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
14.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder
unbestritten sind.
14.4 TKoenigs design agency darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als
Referenzkunden nennen. TKoenigs design agency darf ferner die erbrachten Leistungen zu
Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen.6
15 Schlussbestimmungen
15.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken
schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu
erfolgen haben, können auch per E-mail erfolgen.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden
in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für
etwaige Lücken der Vereinbarungen.
15.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
15.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts
und des UN-Kaufrechts.
15.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem
Vertrag ist der Sitz von TKoenigs design agency
VERTRAGLICHE BEDINGUNGEN FÜR ERSTELLUNGSLEISTUNGEN
1 Anwendungsbereich
Diese Bedingungen regeln ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Erbringen von
Erstellungsleistungen.
2 Leistungen
2.1 TKoenigs design agency wird für den Kunden Erstellungsleistungen erbringen. Maßgebliche
Grundlage hierfür ist das vom Kunden vorgelegte, oder mündlich geklärte Anforderungsprofil / Konzept.
2.2 TKoenigs design agency wird dem Kunden die Erstellungsleistungen nach vollständiger
Vergütungszahlung auf einem geeigneten Speichermedium übergeben. TKoenigs design agency ist
berechtigt, die Art des Speichermediums nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu bestimmen, wenn zuvor
keine Einigung mit dem Kunden herbeigeführt werden konnte. Die Kosten für das Speichermedium trägt
der Kunde.
2.3 TKoenigs design agency bietet an, nach Abschluss der Erstellungsleistungen für den Kunden die
Pflege dieser Leistungen zu übernehmen. Hierfür gelten die von TKoenigs design agency vorgesehenen
Vergütungen.
3. Test
3.1 Auf Wunsch von TKoenigs design agency übernimmt es der Kunde als selbständige Pflicht, bei der
Überprüfung der Erstellungsleistungen auf ihre Vertragsgemäßheit mitzuwirken (Test).
3.2 TKoenigs design agency wird dem Kunden rechtzeitig vor der Durchführung des Tests das
Testverfahren, den Ort, die Zeit sowie die bei dem Test vom Kunden zu erbringenden 7
Mitwirkungshandlungen mitteilen und ihn zu Teilnahme an dem Test auffordern. Bei der Festlegung des
Test-Zeitpunktes wird TKoenigs design agency auf die Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.
3.3 Im Rahmen des Tests wird ein schriftliches Testprotokoll erstellt, in dem der Ort; die Zeit; die
technischen Umstände des Tests sowie die Teilnehmer an dem Test festgehalten werden. Der Kunde
wird im Rahmen des Tests die Erstellungsleistungen auf ihre Vertragsgemäßheit prüfen und für ihn
erkennbare nachteilige Abweichungen der Erstellungsleistungen von der vertraglich vereinbarten
Beschaffenheit in das Protokoll aufnehmen lassen.
3.4 Gibt der Kunde ihm im Rahmen des Tests erkennbare nachteilige Abweichungen der
Erstellungsleistungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit nicht zu Protokoll, so gelten die
Erstellungsleistungen hinsichtlich dieser nicht gemeldeten Abweichungen als vertragsgemäß erbracht.
Für den Fall, dass der Kunde seiner Pflicht zur Teilnahme an dem Test schuldhaft nicht oder nicht
vollständig nachkommt, gilt entsprechendes hinsichtlich der bei einer pflichtgemäßen Teilnahme
erkennbaren Abweichungen. TKoenigs design agency wird den Kunden mit der Mitteilung nach Absatz 2
auf diese Bedeutung seines Verhaltens hinweisen. Die Pflicht des Kunden, auch nach Durchführung des
Tests auf erkannte Mängel hinzuweisen, bleibt hiervon unberührt.
4. Gewährleistung
4.1 Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere
in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben.
4.2 TKoenigs design agency leistet für einen Zeitraum von 14 Tagen ab Ablieferung der
Erstellungsleistungen Gewähr dafür, dass die Erstellungsleistungen mängelfrei sind. Verlangt der Kunde
Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache), so kann TKoenigs
design agency nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder mangelfreie Erstellungsleistungen liefern.
4.3 Die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen ist davon abhängig, dass Mängel innerhalb von
einer Woche nach ihrem erstmaligen Erkennen schriftlich gemeldet werden.
4.4 TKoenigs design agency kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde die für die
Erstellungsleistungen geschuldete Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und die ausstehende
Vergütung unter Berücksichtigung des Mangels nicht unverhältnismäßig hoch ist.
4.5 TKoenigs design agency haftet nicht in den Fällen, in denen der Kunde Änderungen an den von
TKoenigs design agency erbrachten Erstellungsleistungen vorgenommen hat, es sei denn, dass diese
Änderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren.
4.6 Der Kunde wird TKoenigs design agency bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen
und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des
Auftretens des Mangels ergeben.
4.7 Sofern ein behaupteter Mangel nach entsprechender Untersuchung nicht einer
Gewährleistungsverpflichtung von TKoenigs design agency zuzuordnen ist, kann der Kunde mit den für
Verifizierung und Mangelbehebung entstandenen Aufwendungen von TKoenigs design agency zu den
jeweils gültigen Vergütungssätzen belastet werden.

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